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Experten-Kolumne 30.08.2018 09:09:30

Der Wechsel der Kasse wird erschwert

Kolumne

Die Prämienerhöhung der Krankenversicherungen werden immer erst im Herbst für das Folgejahr bekannt gegeben. Zu spät, um die freiwillige Zusatzversicherung und die obligatorische Grundversicherung bei einem anderen Anbieter abzuschliessen.

Immer mehr Versicherte machen von ihrem Recht Gebrauch, den Anbieter der obligatorischen Grundversicherung zu wechseln, da sie die seit Jahren steigenden Prämien nicht tragen möchten und es vorziehen, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Die Kündigung der bestehenden Police oder eine Anpassung der Grundversicherung ist nach Bekanntgabe der neuen Tarife bis zum letzten Arbeitstag im November (Eingang beim Versicherer) auf das Folgejahr möglich. Somit besteht für Anpassungen in der Grundversicherung nach Bekanntgabe der Prämien für das Folgejahr noch genügend Zeit.

Anders sieht es jedoch bei den freiwilligen Krankenzusatzversicherungen aus. Bei einer Erhöhung wäre ebenfalls eine Kündigung per Ende November noch möglich. Diese Deckungen werden jedoch sehr häufig nicht erhöht und falls es dennoch zu einer Anpassung kommt, dann sind selten alle Produkte betroffen, so dass nur ein Teil der Deckungen per Ende November gekündigt werden kann. Für Deckungen, die nicht erhöht werden, kommen in den Zusatzversicherungen die regulären Kündigungsfristen von drei Monaten respektive sechs Monaten zum Tragen.

Ein Wechsel der Zusatzversicherungen erfordert jedoch eine vorgängige Aufnahme beim neuen Versicherer und dies kann - je nach Gesundheitszustand - mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ein Wechsel der Zusatzversicherungen ist nach Bekanntgabe der neuen Prämien für das Folgejahr somit nur noch in Einzelfällen möglich. Die Folge sind ärgerliche Doppelversicherungen oder auf zwei Versicherer verteilte Versicherungsdeckungen; auf jeden Fall ein administratives Ärgernis für die Versicherten.

Vor 2016 kommunizierten die Versicherer im August jeweils provisorische Prämien, welche vorbehältlich der Genehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem Kunden eine wichtige Entscheidungsgrundlage lieferten. Bei einer sechsmonatigen Kündigungsfrist in den Zusatzversicherungen war auch dies zu spät; für das Gros der Versicherten war jedoch eine Anpassung im August und September noch problemlos möglich.

Seit 2016 dürfen keine provisorischen Prämien mehr kommuniziert werden. Das BAG wollte damit die Kommunikationshoheit zurückgewinnen. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass die Wechselmöglichkeiten des Kunden eingeschränkt wurden, was politisch gewollt sein dürfte, aber keinesfalls im Sinne der Versicherten sein kann.

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

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