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23.09.2025 15:03:37

UBS bekennt sich im Frankreich-Steuerstreit schuldig

(Zusammenfassung, ergänzt um Schuldeingeständnis, neu sind Titel sowie Abschnitte 1, 3 und 4)

Zürich (awp) - Die UBS hat sich im Steuerstreit mit Frankreich nun doch aussergerichtlich geeinigt. Die Grossbank unterzeichnete ein Schuldeingeständnis und zahlt 835 Millionen Euro - 1 Milliarde weniger als vom Gericht zuletzt verlangt. Damit ist der seit Jahren andauernde grosse Rechtsstreit aus der Welt.

Die Bank freue sich bekanntzugeben, dass sie den Streit über ihre grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten in Frankreich zwischen 2004 und 2012 beigelegt habe, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Im Rahmen der Einigung zahlt die UBS 730 Millionen Euro Busse und 105 Millionen Euro zivilrechtlichen Schadenersatz an den französischen Staat.

Die Beilegung dieser Altlast stehe im Einklang mit der Absicht, solche Angelegenheiten im besten Interesse aller Stakeholder zu lösen, so die UBS. In der Vergangenheit hatte die UBS stets ihre Unschuld betont. Die Angelegenheit ist vollständig über Rückstellungen abgedeckt.

Mit dem heutigen Vergleich ende ein 14 Jahre langes Gerichtsverfahren, hiess es zudem in einer separaten Mitteilung des französischen Justizministeriums.

Rückstellung von über 1 Milliarde

Im März 2019 war die UBS erstinstanzlich von einem Pariser Gericht wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung zu einer Rekordbusse und Schadenersatzzahlungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro verdonnert worden. Das Berufungsgericht verurteilte die Bank daraufhin im Dezember 2021 zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden. Die UBS legte dagegen Rekurs ein und stellte für den Fall 1,1 Milliarden Euro zurück.

Dann schickte das oberste Gericht des Nachbarlandes das Verfahren im November 2023 zurück zur Vorinstanz. An der grundsätzlichen Verurteilung der UBS wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei hielt der Kassationshof allerdings fest: Die Bank habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen.

Neu verhandelt werden sollten allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Es war noch kein Datum für den Beginn des neuen Prozesses bekannt.

Abkehr von Kampf vor Gericht

Die UBS hatte zuletzt einige offene grössere Rechtsstreitigkeiten zu einem Ende gebracht - so etwa die von der CS geerbten Fälle Archegos und Mosambik. Aber auch den hausgemachten US-Ramsch-Hypotheken-Fall aus der Zeit der Finanzkrise legte die Bank im Sommer 2023 mit einer Milliardenzahlung bei.

Ursprünglich hatte die UBS auch diese Auseinandersetzung - wie in Frankreich - vor Gericht klären wollen. Zahlreiche andere grosse Banken in den USA und Europa - unter anderem auch die Credit Suisse - hatten ähnliche Verfahren bereits beigelegt, zum Teil schon deutlich früher.

Nach der Ankündigung der Übernahme der CS im März 2023 hatte es aber schnell den Anschein, dass die einzig verbliebene Schweizer Grossbank Altlasten möglichst schnell ad acta legen will. Die UBS ist mit der Integration stark ausgelastet, langwierige Gerichtsprozesse dürften eine grosse zusätzliche Belastung sein. Mit dem Abschluss des Frankreich-Falls sind die meisten hausgemachten grösseren Rechtsfälle der UBS nun abgeschlossen.

ys/rw

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