Anlagepolitik
So investiert der MasterFonds-VV Wachstum Fonds: Mindestens 51 % des Wertes des Fonds werden in allen zulässigen Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen gemäß § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen und Anteilen an Investmentvermögen gemäß § 8 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen sowie Anteile an entsprechenden EU- oder ausländischen Investmentvermögen angelegt und in Anteilen an Immobilien-Sondervermögen nach §§ 66 bis 82 InvG sowie aufgrund der Umstellung auf das KAGB daraus hervorgegangene Sondervermögen und Anteile und Aktien an vergleichbaren EU-AIF oder ausländischen AIF gehalten.