RWE vz. Aktie 1158890 / DE0007037145
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15.12.2025 18:03:36
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Deutschland hält an einheitlicher Stromgebotszone fest
BERLIN (awp international) - Für an der Börse gehandelten Strom soll in ganz Deutschland und Luxemburg auch künftig ein jeweils einheitlicher Preis gelten. Dies hat die Bundesregierung entschieden. Sie reagierte damit auf eine Studie des Verbands der europäischen Stromnetzbetreiber aus dem Frühjahr.
Darin war Deutschland nahegelegt worden, seine sogenannte Stromgebotszone in fünf Gebiete aufzuteilen. Die Entscheidung sei bereits an die EU-Kommission übermittelt worden, berichtete das Ministerium in Berlin. Das Festhalten an einer einheitlichen Gebotszone hatte die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Diskussion über Aufteilung dauert schon Jahre an
Über eine Aufteilung wird seit Jahren diskutiert. Sie hätte zur Folge, dass Strom im Norden wegen grosser Windstrommengen günstiger würde, im Süden wegen hoher Industrienachfrage aber teurer. Ein Ausgleich findet zwar statt, aber nicht genug: Grund dafür sind fehlende Netzkapazitäten. Es gibt noch nicht genügend Hochleistungsleitungen für den Stromtransport von Nord nach Süd.
Vertreter von Industrie und Süd-Bundesländern befürchten daher bei einer Aufteilung, dass industriestarke Regionen zu "Hochpreiszonen für Elektrizität" werden. Niedrigere Strompreise im Norden würden ausserdem die Erlöse aus dem Betrieb erneuerbarer Energien reduzieren und damit die Anreize für Investitionen.
Nord-Bundesländer argumentieren etwa, dass günstigere Strompreise gut für die Ansiedlung von Unternehmen sei. Auch würde in Regionen mit höheren Strompreisen der Druck steigen, Netze und erneuerbare Energien auszubauen.
Ministerium: Verbraucher profitieren von einheitlicher Zone
"Alle deutschen Verbraucher profitieren bei den Strompreisen weiterhin von den jeweils besten Erzeugungsbedingungen innerhalb der grossen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone", hiess es jetzt in einer Mitteilung des Ministeriums. Auch würde eine Aufteilung die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen, zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen und die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen infrage stellen.
Das Wirtschaftsministerium veröffentlichte einen neuen "Aktionsplan Gebotszone". Er listet Massnahmen zur Erhöhung der Strom-Übertragungskapazitäten auf. "Hierdurch soll auch sichergestellt werden, dass die europäischen Vorgaben über Mindesthandelskapazitäten für Strom weiterhin eingehalten werden", hiess es. Helfen soll unter anderem, dass Netz, Erzeugung, Verbrauch und Stromspeicher künftig besser koordiniert werden sollen./tob/DP/zb
Nachrichten zu RWE AG St.
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EQS-CMS: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 (EQS Group) | |
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13:53 |
EQS-CMS: Announcement in accordance with Article 5 (1) lit. a of Regulation (EU) 596/2014 and Article 2 (1) of Delegated Regulation (EU) 2016/1052 (EQS Group) | |
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