Umsteiger betroffen |
20.08.2025 14:54:36
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Lufthansa-Aktie trotzdem schwächer: Condor-Gäste müssen gemäss Gerichtsurteil nicht bevorzugt werden

Die Lufthansa muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt bringen.
Der zuständige Senat hat eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt, wie eine Justizsprecherin bestätigt (Az.: VI -Kart 7/22).
Die Lufthansa hatte die zuvor über lange Jahre erbrachte Dienstleistung bereits Ende 2024 eingestellt. Condor muss seitdem für seine Umsteiger höhere Preise für Lufthansa-Tickets zahlen und kann nicht mehr im vorher gewohnten Masse über Sitzplatzkapazitäten verfügen. Die deutlich kleinere Fluggesellschaft hat als Reaktion darauf das eigene Zubringernetz nach Frankfurt verstärkt. Man prüfe die Entscheidung und nächste Schritte, teilte die Airline mit.
Der Lufthansa-Konzern zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ein Sprecher erklärte: "Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig war. Die Lufthansa Group wird Condor - wie anderen Wettbewerbern auch - selbstverständlich weiterhin Zubringerflüge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur Verfügung stellen."
Via XETRA verliert die Lufthansa-Aktie zwischenzeitlich 0,84 Prozent auf 8,28 Euro.
/ceb/DP/stk
DÜSSELDORF (awp international)
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