Anlageziel UBS AST 2 BVG-25 Index I-E2 Fonds
Alle Anlagen gemäss Art. 53 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlasse-nen- und Invalidenvorsorge (Stand 1. Januar 2013; nachfolgend: «BVV 2» genannt), mit Ausnahme der unzulässigen Anlagen gemäss Art. 2 dieser Anlagerichtlinien. Die Anlagen erfolgen indexnah gemäss der Struktur der Benchmark und deren Teil-komponenten (siehe Art. 8). Die Anlagegruppe kann bis zu 100% des Vermögens in ein oder mehrere andere kol-lektive Anlageinstrumente investieren (vollständige oder teilweise Fund-of-Funds Struk-tur). Die Kollektivanlagen dürfen Dachfonds sein.