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06.08.2025 10:12:36

Post-Pläne des Bundesrats kommen gar nicht gut an

Bern (awp/sda) - Die Pläne des Bundesrats zur Zukunft der Schweizerischen Post sind stark umstritten. Insbesondere die Vorschläge, mehr Verspätungen bei der Zustellung von Briefen, Paketen und Zeitungen zuzulassen und strengere Regeln bei der Hauszustellung einzuführen, fallen durch.

Die Post soll mit den in der Teilrevision der Postverordnung vorgesehenen Massnahmen ab 2026 jährlich bis zu 45 Millionen Franken einsparen. Damit soll die Finanzierung der Grundversorgung vorläufig sichergestellt werden. In der Vernehmlassung, die am Mittwoch endete, stiessen die Hauszustellung und eine mögliche spätere Auslieferung von Zeitungen auf breite Kritik.

Hauszustellung soll bleiben

Künftig soll die Postzustellung gemäss der geplanten "kleinen Post-Reform" in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen anstatt wie heute in alle ganzjährig bewohnten Häuser erfolgen. Klar gegen diese Änderung spricht sich etwa der Landkanton Uri aus. Die Auswirkungen wären besonders in den Seitentälern gravierend.

Auch der Kanton Wallis moniert, dass Einsparungen ausschliesslich durch eine Verschlechterung der Dienstleistungsqualität erzielt würden und in erster Linie die Randregionen darunter leiden würden.

Ihre Ablehnung begründen die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) damit, dass dies nur dann allenfalls eine Option wäre, wenn eine entsprechend leistungsfähige digitale Erschliessung bestünde. Dies sei allerdings gerade für die betroffenen Haushalte noch nicht der Fall. Solange die Gigabit-Strategie des Bundesrats nicht realisiert sei, müsse auf eine Einschränkung oder gar Aufhebung der physischen Zustellung verzichtet werden.

In erster Linie Landwirtschaftsbetriebe, die ausserhalb geschlossener Siedlungen liegen und auf eine zuverlässige postalische Versorgung angewiesen sind, wären laut dem Schweizer Bauernverband und dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband betroffen. Eine Reduktion der Hauszustellung würde zu einer ungleichen Behandlung von Stadt und Land führen.

Auch für den Schweizerischen Gemeindeverband darf die Modernisierung nicht auf Kosten einer guten, für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen. Eine Rückkehr zur Zustellung nur noch in Siedlungen ist auch für den Schweizerischen Hauseigentümerverband "nicht verhältnismässig".

Die Vereinigung aktiver Seniorinnen- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz betont, dass eine verlässliche Hauszustellung für viele Senioren sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität elementar für ein selbstbestimmtes Leben zuhause sei.

Keine spätere Zeitungszustellung

Ganz durchgefallen in der Vernehmlassung ist der Vorschlag, dass abonnierte Zeitungen in Gebieten ohne Frühzustellung nur noch in neunzig Prozent der Fälle bis 12.30 Uhr zugestellt werden sollen. Bisher gilt die Regelung für 97 Prozent der Fälle.

Kantone, Gemeindeverband, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Economiesuisse und Gewerkschaftsbund sind sich einig: Wenn Zeitungen erst dann zugestellt werden, verlieren sie weiter an Attraktivität. Das Parlament habe zudem im Gegensatz dazu eben erst in der Märzsession eine auf sieben Jahre befristete Aufstockung der indirekten Presseförderung verabschiedet, inklusive expliziter neuer Förderung der Frühzustellung.

Die in der Vorlage angestrebte Modernisierung der Grundversorgung mit neuen digitalen Angeboten wird hingegen fast einhellig positiv aufgenommen. Man unterstütze die Weiterentwicklung, lehne aber geplante Verschlechterungen im nicht digitalen Bereich weitgehend ab, heisst es etwa beim Gewerkschaftsbund und der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. Herkömmliche, analoge Angebote sollten unbedingt weiterhin Bestandteil der Grundversorgung bleiben.

Auch Kantone geben sich aufgeschlossen gegenüber neuen digitalen Angeboten. Der Kanton Luzern zeigt sich beispielsweise "sehr interessiert an einer sicheren Zustellplattform für die elektronische Korrespondenz der Behörden, inklusive des elektronischen Rechtsverkehrs".

Mögliche fehlende Rechtsgrundlage

Economiesuisse kritisiert hingegen, dass im Postgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür bestehe. Bei digitalen Dienstleistungen sei zudem kein Marktversagen auszumachen, das eine Grundversorgung digitaler Dienste durch die Post rechtfertige. Vor allem aber bestehe keine Unterversorgung. Private Unternehmen seien bereits heute mit digitalen oder hybriden Zustellsystemen sowie mit sicherer Kommunikation im Markt positioniert.

Auch für das Schweizerische Konsumentenforum stehen neue elektronische und hybride Angebote nicht mit dem im Postgesetz aufgeführten Dienstleistungsportfolio im Einklang. Im Gesetz würden nämlich weder elektronische noch hybride Sendungen erwähnt.

Die Revision der Postverordnung ist lediglich ein Zwischenschritt. Das letzte Wort wird das Parlament bei der grossen Revision des Postgesetzes haben, die nach der Sommerpause vom Bundesrat behandelt werden dürfte. Das heutige Postgesetz wurde vor 15 Jahren vom Parlament verabschiedet.

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