Anlagepolitik
So investiert der HAL Lebensmitteleinzelhandel Deutschland 2 A Fonds: Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Immobilien erwerben: a) Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke bis zu hundert Prozent (100 %) des Wertes des Sondervermögens, b) Grundstücke im Zustand der Bebauung bis zu hundert Prozent (100 %) des Wertes des Sondewermögens, wobei die in den Anlagerichtlinien in Anhang I zu diesen Besonderen Anlagebedingungen festgelegte Grenze für Immobilien-ProjektentwickIungen, bei denen das Sondervermögen einem Projektentwicklungsrisiko ausgesetzt ist, zu beachten ist, c) unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung nach Maßgabe des Buchstaben a) bestimmt und geeignet Sind, bis zu hundert Prozent (100 %) des Wertes des Sondervermögens, d) Erbbaurechte unter den Voraussetzungen der Buchstaben a) bis c),