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WashTec Aktie 725872 / DE0007507501

05.11.2025 10:55:14

EQS-CMS: WashTec AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: WashTec AG / Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 | Aktienrückkaufprogramm 2025 der WashTec AG
WashTec AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.11.2025 / 10:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


WashTec AG, Augsburg
- WKN 750750 -
- ISIN DE0007507501 -
 
Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 | Aktienrückkaufprogramm 2025 der WashTec AG

Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 23. Oktober 2025 bekannt gemacht, hat der Vorstand der WashTec AG (ISIN DE0007507501) („Gesellschaft“) am 23. Oktober 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 5,0 Millionen Euro (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten) durchzuführen („Aktienrückkaufprogramm 2025“). Der Rückkauf beginnt am 6. November 2025 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschliesslich).

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 sollen im Zeitraum vom 6. November 2025 bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschliesslich) über die Börse bis zu insgesamt 100.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 5,0 Millionen Euro zurückgekauft werden. Der Rückerwerb wird ausschliesslich über die Börse durchgeführt.

Die Gesellschaft macht damit von der am 13. Mai 2025 gemäss § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) beschlossenen Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Danach ist die WashTec AG ermächtigt, bis zum 30. Juni 2028 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der WashTec AG zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben; dies entspricht bis zu 1.397.697 Aktien. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits früher erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals entfallen. Aktuell hält die Gesellschaft bereits 594.646 eigene Aktien, das entspricht ca. 4,25% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.

Das Aktienrückkaufprogramm 2025 wird auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 durchgeführt. Danach darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Die erworbenen eigenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 zugelassenen Zwecken, einschliesslich der Einziehung der Aktien, verwendet werden.

Der Rückkauf eigener Aktien erfolgt entsprechend den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkungen gemäss Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014.

Das Aktienrückkaufprogramm 2025 wird unter Führung eines von der WashTec AG beauftragten Kreditinstituts oder mehrerer von der WashTec AG beauftragter Kreditinstitute durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der WashTec AG entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der WashTec AG treffen. Die WashTec AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts bzw. der Kreditinstitute nehmen.

Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit den Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erfolgen. Insbesondere werden die Aktien der WashTec AG nach Massgabe von Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden. Darüber hinaus werden nach Massgabe von Art. 3 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Vor dem Hintergrund der für den 12. Mai 2026 geplanten Hauptversammlung und ihrer rechtssicheren Durchführung werden in der Zeit vom 25. März 2026 (00:00 Uhr) bis 2. April 2026 (24:00 Uhr) keine Aktien zurückgekauft.

Jedes im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragte Kreditinstitut wird durch die WashTec AG verpflichtet, den Erwerb von Aktien der WashTec AG in Übereinstimmung mit den vorgenannten Regeln und Vorgaben durchzuführen.

Das Aktienrückkaufprogramm 2025 kann, soweit rechtlich zulässig, innerhalb des vorgenannten Zeitraums bis zum 4. Mai 2026 jederzeit beendet, ausgesetzt, unterbrochen und wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 3 Satz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte bekanntgegeben.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und d) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website www.ir.washtec.de im Bereich „Aktie“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Augsburg, den 5. November 2025

WashTec AG
Der Vorstand
 


05.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: WashTec AG
Argonstrasse 7
86153 Augsburg
Deutschland
Internet: www.washtec.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2224248  05.11.2025 CET/CEST

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